Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gesellschaft für Europäische Stadtgeschichte und Kultur e.V.

Die Hildesheimer Kostümführer

1. Allgemein

Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung.

2. Buchung

Die Buchung des Bestellers wie auch die Buchungsbestätigung des Vermittlers erfolgen in schriftlicher Form. Mit dem Versand der Buchungsbestätigungen über die Vermittlung einer Führung an den Besteller und den Gästeführer mit den Buchungsdaten und den ladungsfähigen Adressen der Vertragspartner ist das Vermittlungsgeschäft erfolgreich abgeschlossen.

3. Teilnehmerzahl

Eine Mindestteilnehmerzahl für Kostümführungen gibt es nicht. Die maximale Gruppengröße für Führungen liegt bei 25 Teilnehmern. Bei mehr als 25 Teilnehmern wird eine zweite Gruppe eingesetzt und in Rechnung gestellt.

4. Zahlungsweise

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Bezahlung am Tag der Führung direkt beim Gästeführer bar in vollem Umfang. Eine Quittung wird ausgestellt. Wenn der Besteller zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen sollte, sind diese ebenso in bar vor Ort zu zahlen. Anfallende Eintrittsgelder sind nicht im Führungspreis enthalten. Sofern Rechnungsstellung gewünscht wird, muss dieses bereits in der Buchung schriftlich vereinbart werden.

5. Wartezeit

Verspätungen sind dem Gästeführer vom Besteller unter dessen Mobilfunknummer schnellstmöglich mitzuteilen. Der Gästeführer wartet 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Nach Verstreichen der Wartezeit gilt die Führung als ausgefallen und begründet somit den Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Bei Eintreffen der Gruppe innerhalb der Wartezeit geht die verstrichene Wartezeit zu Lasten der vereinbarten Führungszeit. Vereinbaren Besteller und Gästeführer vor Ort dennoch eine Verlängerung der Führung, so werden für die Verlängerung pro angefangenen 30 Minuten 20,00 € als zusätzliches Honorar berechnet. Die Anreise zum vereinbarten Termin liegt allein in der Verantwortung des Bestellers.

6. Stornierung

Der Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) muss schriftlich erfolgen. Bei einem Rücktritt des Bestellers werden folgende Kosten angesetzt:

Eine kostenfreie Stornierung ist für den Besteller dann möglich, wenn zwischen dem Tag der vermittelten Führung und der Stornierung mindestens sechs Tage liegen. Liegen nur fünf bis drei Tage dazwischen, werden 50% des vereinbarten Honorars fällig. Bei weniger als drei Tagen zwischen Stornierung und Führung wird das Honorar in voller Höhe fällig.

Bleibt der Besteller am Tag der gebuchten Leistung der Führung fern oder nimmt sie aus Gründen, die der Gästeführer nicht zu verantworten hat, nicht wahr, wird das im Vertrag vereinbarte Honorar in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Hieraus ergibt sich kein Recht des Bestellers auf Nachholung der Führung zu einem späteren Zeitpunkt.

Wird die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich, kann der Gästeführer von der vereinbarten Leistung zurücktreten oder diese ersatzlos abbrechen. Eine Entschädigung des Bestellers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

7. Urheberrecht

Film- und Tonaufnahmen sowie schriftliche Aufzeichnungen sind nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Gästeführer zulässig. Eine Veröffentlichung des Materials (z.B. im Internet) ist nicht gestattet.

8. Mitwirkungspflicht des Bestellers

Der Besteller ist verpflichtet, an der Erfüllung des vereinbarten Vertrags mitzuwirken und Schäden oder Störungen zu vermeiden. Mögliche Beanstandungen sind dem Gästeführer unverzüglich anzuzeigen. Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen. Der Besteller nimmt spätestens zwei Tage vor der geplanten Führung telefonisch Kontakt mit dem leitenden Führer auf.

9. Haftung

Die Haftung des Gästeführers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Honorars. Diese betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästeführers oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Durch die Mitgliedschaft in der Gesellschaft für Europäische Stadtgeschichte und Kultur e.V. bestehen über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V. eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschadenversicherung. Ausführliche Informationen dazu unter www.bvgd.org.

10. Geltendes Recht

Sofern nichts Anderes in diesen AGB bestimmt oder schriftlich zwischen Besteller und Gästeführer vereinbart ist, findet auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und dem Gästeführer ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Hildesheim.

11. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Passagen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.

12. Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gästeführers. Der Besteller erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an.

Mitglied im BVGD - Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e. V. - www.bvgd.org